Gestaltungs- und Abschlussvereinbarung
Die Konfliktparteien prüfen/beraten den Inhalt der Vereinbarung.
Dabei sollten andere Fachleute einbezogen werden, wie Rechtsanwälte, Steuerberater, Sachverständige, um sich zu informieren, wie die Lösung im Vergleich zum geltenden Recht zu sehen ist. Die Vereinbarung wird schriftlich fixiert und unterzeichnet, gegebenenfalls notariell beurkundet.
Nachfolgetreffen können vereinbart werden.