•  Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Mediators liegt darin,

1. die Parteien zu einer sachorientierten Kommunikation und interessewahrenden Eigenbewältigung des Konflikts zu veranlassen.

2. Er strukturiert die Verhandlung und erarbeitet gemeinsam mit den Parteien mögliche Vergleichsmodelle. Aufgabe des Mediators ist ausschließlich die Förderung der Beteiligten mit geeigneten Mediations- und Verhandlungstechniken. Der Mediator gibt Hilfestellung (wie), für den Inhalt (was) sind allein die Medianten verantwortlich.

3. Gelingt am Ende eine Einigung, ist es Aufgabe des Mediators, diese in eine rechtlich verbindliche Form, einen Vergleichsvertrag, zu überführen.