Fallbeispiel Mängelbeseitigungskosten:
Die Partei A, ein öffentlicher Auftraggeber, und die Partei B, ein Handwerksbetrieb, streiten sich über die Höhe der Mängelbeseitigungskosten.Die Partei B hatte vor ca. 5 Jahren im Auftrag der Partei A Ausbauarbeiten in einem öffentlichen Gebäude ausgeführt. Nach ca. 5 Jahren wurden eine Reihe von Mängeln festgestellt, die der Sache nach unstrittig waren.
Auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens forderte die Partei A von der Partei B Mängelbeseitigungskosten in Höhe von 20,0 T€. Die Partei B erklärte dazu, dass die Mängel für ca. 8,0 T€ beseitigt werden können.
In einer ersten Anhörung am Landgericht in X haben sich die Parteien darauf verständigt, ein Mediationsverfahren zu versuchen und nur beim Scheitern der Mediation das ordentliche Verfahren am Landgericht fortsetzen. Zum Mediator wurde Herr S. bestellt, der beiden Parteien bekannt war und über Erfahrungen in wirtschaftlichen Mediationsprozessen verfügt.
In einer 8-stündigen Mediation wurden die strittigen Themen dargelegt und die Interessen herausgearbeitet. Dabei wurde deutlich, dass beide Parteien an einer schnellen und endgültigen Lösung des Konflikts interessiert waren. Rechtliche Probleme, wie Gewährleistungsfristen etc. wurden nur am Rande angeschnitten und spielten im weiteren Verlauf der Mediation keine Rolle.
Aus mehreren Lösungsoptionen einigte man sich schließlich darauf, dass die Partei B einen Betrag von 10,0 T€ an die Partei A bezahlt und die Partei A auf jegliche weitere Forderungen gegenüber der Partei B verzichtet.
Dieses Ergebnis der Mediation wurde protokolliert und nach Rücksprache mit ihren Anwälten von beiden Parteien rechtsverbindlich unterzeichnet.