•  Anwendungsbereiche für die Mediation:

sind überall dort wo, auch im gerichtlichen Verfahren über Streitigkeiten entschieden wird - bei Wirtschaftsstreitigkeiten, innerbetrieblichen oder familiären Streitigkeiten, Erbschaftssachen, Streit mit Nachbarn oder Behörden.

•  Mediation im öffentlichen Bereich: bei Konflikten zwischen Behörden und Unternehmen oder Privatpersonen

•  Familienmediation: Regelung der Folgen von Trennung und Scheidung bei Umgangs- und Sorgerechtsfragen, Unterhaltsfragen, Fragen der Vermögensaufteilung und der Aufteilung der Ehewohnung, des Hausrats, etc.

•  Mediation im Nachbar-, Miet- und Verbraucherrecht: Außergerichtliche Konfliktlösung im Einvernehmen bei Konflikten zwischen Nachbarn, Vermietern und Mietern und Verbrauchern.

•  Wirtschaftsmediation: Unternehmen nutzen die Mediation bei Problemen am Arbeitsplatz, Tarif-, Strukturveränderungs- und Mitbestimmungskonflikten

•  Schulmediation: bei Konflikten zwischen Schülern, Eltern und Lehrern

Vor allem die Familienmediation ist in der komplexen Beziehungsdynamik des Scheidungskonflikts ein immer häufiger beschrittener Weg der Parteien, ihre Konflikte gerade im Hinblick auf ihre am meisten betroffenen Kinder autonom zu gestalten, ihn selbst verantwortlich – mit Hilfe des Mediators – in die Hand zu nehmen. Der Selbstbestimmung als Chance steht dabei der Selbstverantwortung gegenüber.